Voraussetzung für die Begründung von Sondereigentum beim Erwerb einer Eigentumswohnung ist nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes, dass die Wohnung baulich von anderen getrennt ist und einen eigenen abschließbaren Eingang hat. Eine Bescheinigung hierüber muss der Bauherr dem Grundbuchamt vorlegen. Zuständige Behörde für die Ausstellung einer solchen Bescheinigung für Wohnungen in Zeulenroda ist das Landratsamt Greiz.
Antragstellung:
Persönlich, schriftlich
Ansprechpartner:
Landratsamt Greiz
Untere Bauaufsichtsbehörde
Dr.-Rathenau-Platz / Weberstraße 1
07973 Greiz
Fon: 03661/876-431
Fax: 03661/876-222
info@landkreis-greiz.de
http://www.landkreis-greiz.de
Wohnbauplätze der Stadt im Überblick sehen Sie hier.
Weiter zur Rubrik "Wohnbauplätze"
Die Übersicht der Steuern & Gebühren finden Sie hier.