Abstammungsurkunden (Geburtsurkunden mit evtl. weiteren Angaben) werden vom Standesamt z. B. bei Eheschließungen benötigt. Für andere Zwecke (z.B. für die Ausstellung von Ausweisen) reicht eine Geburtsurkunde. Die Urkunden stellt Ihnen der Standesbeamte Ihres Geburtsortes aus. Die Gebühren für eine Urkunde beträgt 7,- €, jede weitere 3,50 €.
Antragstellung:
Persönlich, schriftlich
Ansprechpartner:
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