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Dienstleistungen

Angrenzer (bei Bauvorhaben)

Wenn auf einem Grundstück, das unmittelbar an ein in Ihrem Eigentum stehendes Grundstück angrenzt, ein Bauvorhaben durchgeführt werden soll, das nicht verfahrensfrei ist, werden Sie vom der Verwaltung hierüber benachrichtigt.
Sie haben während zwei Wochen nach Erhalt der Angrenzerbenachrichtigung die Möglichkeit, auf der Verwaltung die eingereichten Planunterlagen einzusehen. Falls Sie keine Einwendungen gegen das Vorhaben geltend machen wollen, ist nur Ihre Unterschrift auf der Zustimmungserklärung notwendig.

Sollten Sie jedoch Einwendungen gegen ein Bauvorhaben geltend machen wollen, können Sie dies innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Benachrichtigung beim der Verwaltung erledigen. Die Einwendungen werden dann an die zuständige Baurechtsbehörde, dem Landratsamt Greiz weitergeleitet.

Antragstellung:
Persönlich, schriftlich

Unterlagen:
Personalausweis/Reisepass

Ansprechpartner:
Landratsamt Greiz
Untere Bauaufsichtsbehörde
Dr.-Scheube-Straße 6
07973 Greiz
Fon: 03661/876-432
Fax: 03661/876-222
info@landkreis-greiz.de
http://www.landkreis-greiz.de

 

Weitere Informationen

Wohnbauplätze

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