Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Meldebestätigung dienen zum Nachweis, dass Sie unter der angegebenen Adresse gemeldet sind. Sie wird auch benötigt, wenn Sie vor dem Standesamt eines Ortes an dem Sie nicht Ihren Wohnsitz haben, die Ehe schließen möchten.
Gebühren:
Die Gebühr beträgt 5,00 EUR
Antragstellung:
Persönlich, schriftlich
Ansprechpartner:
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