Neu errichtete Gebäude, bauliche Nutzungsänderungen und sonstige bauliche Anlagen sind in der Regel nach Abschluss bestimmter Arbeiten einer Schlussabnahme zu unterziehen.
Das bewilligte Bauvorhaben wird sowohl auf die Einhaltung der Baugenehmigung als auch der genehmigten Baupläne kontrolliert.
Antragstellung:
Persönlich, schriftlich
Ansprechpartner:
Landratsamt Greiz
Untere Bauaufsichtsbehörde
Dr.-Scheube-Straße 6
07973 Greiz
Fon: 03661/876-432
Fax: 03661/876-222
info@landkreis-greiz.de
http://www.landkreis-greiz.de
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