Wenn Sie ein Gebäude errichten oder umbauen möchten, müssen Sie nach den Bestimmungen der Landesbauordnung möglicher Weise eine Baugenehmigung (Genehmi-gungsverfahren) beantragen oder das Bauvorhaben zumindest im so genannten Genehmigungsfreistellungsverfahren der Baurechtsbehörde anzeigen. Dasselbe gilt, wenn Sie die veränderte Nutzung eines Gebäudes planen oder größere Erdbewegungen auf Grundstücken, z. B. Auffüllungen, vornehmen wollen. Auch die Errichtung von Werbeanlagen ist in Abhängigkeit von der Größe dieser Anlagen genehmigungspflichtig. Für weitergehende Auskünfte z.B. über verfahrensfreie oder genehmigungspflichtige Verfahren stehen Ihnen die Stadtverwaltung Zeulenroda oder die für die Erteilung von Baugenehmigungen zuständige Baurechtsbehörde, das Landratsamt Greiz, Baurechtsamt, zur Verfügung.
Gebühren:
Entsprechend Landesgebührenordnung/Gebührenverzeichnis
Antragstellung:
Persönlich, schriftlich
Unterlagen:
Ansprechpartner:
Landratsamt Greiz
Bauverwaltung
Dr.-Scheube-Straße 6
07973 Greiz
Fon: 03661/876-433
Fax: 03661/876-222
info@landkreis-greiz.de
http://www.landkreis-greiz.de
Vorab können Sie sich auch an das Bauamt der Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes wenden:
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