Stadt Zeulenroda-Triebes

Seitenbereiche

Springe direkt:

Volltextsuche

Zeulenroda-Triebes erleben!

Sie befinden sich hier:

Home » Bürgerservice » Information & Service » Dienstleistungen

Seiteninhalt

Dienstleistungen

Bauantrag

Wenn Sie ein Gebäude errichten oder umbauen möchten, müssen Sie nach den Bestimmungen der Landesbauordnung möglicher Weise eine Baugenehmigung (Genehmi-gungsverfahren) beantragen oder das Bauvorhaben zumindest im so genannten Genehmigungsfreistellungsverfahren der Baurechtsbehörde anzeigen. Dasselbe gilt, wenn Sie die veränderte Nutzung eines Gebäudes planen oder größere Erdbewegungen auf Grundstücken, z. B. Auffüllungen, vornehmen wollen. Auch die Errichtung von Werbeanlagen ist in Abhängigkeit von der Größe dieser Anlagen genehmigungspflichtig. Für weitergehende Auskünfte z.B. über verfahrensfreie oder genehmigungspflichtige Verfahren stehen Ihnen die Stadtverwaltung Zeulenroda oder die für die Erteilung von Baugenehmigungen zuständige Baurechtsbehörde, das Landratsamt Greiz, Baurechtsamt, zur Verfügung.

Gebühren:
Entsprechend Landesgebührenordnung/Gebührenverzeichnis

Antragstellung:
Persönlich, schriftlich

Unterlagen:

  • Bauantrag
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung
  • Darstellung der Grundstücksentwässerung
  • Bautechnische Nachweise oder Bestätigungen
  • Benennung des Bauleiters

Ansprechpartner:
Landratsamt Greiz
Bauverwaltung
Dr.-Scheube-Straße 6
07973 Greiz
Fon: 03661/876-433
Fax: 03661/876-222
info@landkreis-greiz.de
http://www.landkreis-greiz.de

Vorab können Sie sich auch an das Bauamt der Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes wenden:

 

Weitere Informationen

Wohnbauplätze

Wohnbauplätze der Stadt im Überblick sehen Sie hier.

Weiter zur Rubrik "Wohnbauplätze"

Steuern & Gebühren

Die Übersicht der Steuern & Gebühren finden Sie hier.

Weiter zur Rubrik "Steuerhebesätze"

© 2009 Zeulenroda-Triebes - made by komm.on.line GmbH

Access Keys:

Nähere Informationen zu den Tastaturbefehlen