Zukünftige Bauherren bekommen von uns Auskunft über rechtliche Fragen in Verbindung mit dem Errichten oder dem Verändern baulicher Anlagen. Bitte nehmen Sie im Einzelfall mit uns Kontakt auf.
Die für das jeweilige Vorhaben erforderlichen "Bauvorlagen" (Unterlagen) sind in der Bauvorlagenverordnung benannt. Da es sich in Abhängigkeit von Art und Umfang des Bauvorhabens um zahlreiche, unterschiedlichste Unterlagen handelt, können diese hier nicht aufgeführt werden. Klären Sie bitte diese Fragen mit dem von Ihnen beauftragten Architekten.
Ansprechpartner:
Landratsamt Greiz
Amt für Planung und Wirtschaft
Bürger- und Investorenberatung
Dr.-Scheube-Straße 6
07973 Greiz
Fon: 03661/876-421
Fax: 03661/876-222
info@landkreis-greiz.de
http://www.landkreis-greiz.de
vorab können Sie sich auch an das Bauamt der Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes wenden:
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