Als selbstständige und unabhängige Einrichtung des Freistaates Thüringen wurde für das Gebiet eines jeden Landkreises und jeder kreisfreien Stadt ein Gutachterausschuss eingerichtet. Für die Vorbereitung ihrer Arbeiten bedienen sich die Gutachterausschüsse Geschäftsstellen bei der Katasterbehörde. Die Geschäftsstelle für den Landkreis Greiz wurde im Landesamt für Vermessung und Geoinformation, Katasterbereich Zeulenroda-Triebes, eingerichtet.
Das Ziel der Tätigkeit des Gutachterausschusses im Territorium ist die Schaffung von Transparenz des Grundstücksmarktes für alle Marktteilnehmer. Dazu wird gemäß bundes- und landesrechtlicher Regelungen die Kaufpreissammlung geführt und ausgewertet, Bodenrichtwerte ermittelt und veröffentlicht, Grundstücksmarktberichte herausgegeben und auf Antrag Gutachten erstellt.
Kaufpreissammlung
Die Kaufpreissammlung hat Informationen zu allen Verkaufsfällen von Grundstücken Grundstücksteilen und grundstücksgleichen Rechten sowie die preis- und Wertbestimmenden Merkmale zum Inhalt. Dazu erhält der Gutachterausschuss von der beurkundenden Stelle eine Abschrift von allen Verträgen über eine Eigentumsübertragung an einem Grundstück oder die Begründung eines Erbbaurechts. Die Angaben werden unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen in der Kaufpreissammlung erfasst. Unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften werden auf Antrag Auskünfte aus der Kaufpreissammlung erteilt.
Bodenrichtwerte
Als Bodenrichtwerte bezeichnet man den durchschnittlichen Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Der Bodenrichtwert ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den Wertbestimmenden Eigenschaften wie z. B. Art und Maß der baulichen Nutzen, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert. Die Bodenrichtwerte werden alle zwei Jahre vom Gutachterausschuss beschlossen und veröffentlich. Die Darstellung der Bodenrichtwerte erfolgt in Bodenrichtwertkarten. Informationen über die Bodenrichtwerte sind für jedermann erhältlich. Sie werden als mündliche oder schriftliche Auskunft bzw. als Auszug aus der Bodenrichtwertkarte erteilt.
Grundachten
Der Gutachterausschuss erstattet u. a. Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken und über den Verkehrswert von Rechten an Grundstücken. Der Verkaufswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt , auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftswert nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre (§ 194 Baugesetzbuch). Gutachten können durch die Eigentümer, ihnen gleichstehende Berechtigte, Inhaber anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilsberechtigte in Auftrag gegeben werden. Ebenfalls antragsberechtigt sind die Gemeinden und Behörden im Rahmen der Vorschriften des Baugesetzbuches die Gerichte und Justizbehörden.
Auskünfte/Antragstellung
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses steht als Ansprechpartner für Auskünfte und Informationen sowie für die Aufnahme von Anträgen gern zur Verfügung. Die Bearbeitungsgebühren richten sich nach landesrechtlichen Kostenvorschriften.
Antragstellung:
Persönlich, schriftlich
Ansprechpartner:
Landesamt für Vermessung und Geoinformation
Katasterbereich Zeulenroda-Triebes
Heinrich-Heine-Straße 41
07937 Zeulenroda-Triebes
Fon: 036628/956-0
Fax: 036628/956-199
poststelle.zeulenroda@tlvermgeo.thueringen.de
http://www.thueringen.de/vermessung/kataster-zeulenroda.de
Öffnungszeiten:
Mo. bis Fr. 8.00 - 12.00 Uhr
Mo., Mi., Do. auch 13.00 - 15.30 Uhr
Di. 13.00 - 18.00 Uhr
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