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Dienstleistungen

Ehefähigkeitszeugnis

Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist nur dann erforderlich, wenn der ausländische Staat dies fordert. Auskünfte erhalten Sie bei den jeweiligen Auslands-vertretungen. Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeits-zeugnisses ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz bzw. bei Wohnsitz im Ausland seinen letzten Wohnsitz hatte. Das Ehefähigkeitszeugnis ist gültig für 6 Monate.

Gebühren:
Das Ehefähigkeitszeugnis kostet 33,00 EUR, wenn ausländisches Recht zu beachten ist 55,00 EUR.

Antragstellung:
Persönlich

Unterlagen:
Auskunft auf Anfrage

Ansprechpartner:

 

Weitere Informationen

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Steuern & Gebühren

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