Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist nur dann erforderlich, wenn der ausländische Staat dies fordert. Auskünfte erhalten Sie bei den jeweiligen Auslands-vertretungen. Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeits-zeugnisses ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz bzw. bei Wohnsitz im Ausland seinen letzten Wohnsitz hatte. Das Ehefähigkeitszeugnis ist gültig für 6 Monate.
Gebühren:
Das Ehefähigkeitszeugnis kostet 33,00 EUR, wenn ausländisches Recht zu beachten ist 55,00 EUR.
Antragstellung:
Persönlich
Unterlagen:
Auskunft auf Anfrage
Ansprechpartner:
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