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Dienstleistungen

Eheschließung

Es ist zweckmäßig, dass sich beide Partner vor der Anmeldung der Eheschließung persönlich oder telefonisch beim Standesamt erkundigen, welche Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind.

Die Eheschließung kann bei dem Standesamt angemeldet werden, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Es sollten möglichst beide Partner persönlich zur Anmeldung der Eheschließung kommen. Den Termin für Ihre Eheschließung können Sie sich rechtzeitig persönlich, telefonisch oder schriftlich vormerken lassen (auch schon vor der Anmeldung der Eheschließung). Entweder Sie kommen persönlich vorbei oder schreiben uns. Bitte bringen Sie zur Anmeldung der Eheschließung auf jeden Fall Ihre gültigen Pässe oder Personalausweise mit. Die Anmeldung der Eheschließung ist sechs Monate gültig.

Gebühren:

  • Wenn beide Brautleute die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen 33,00 EUR
  • Wenn einer oder beide Brautleute die ausländische Staatsangehörigkeit besitzen 55,00 EUR
  • Außerhalb der Dienstzeiten beträgt die Gebühr zusätzlich 55,00 EUR
  • Erklärung zur Namenführung 17,00 EUR
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch 8,00 EUR
  • Heirats-, Geburts- oder Abstammungsurkunden je Exemplar 7,00 EUR
  • Stammbuch je nach Ausführung ca. 10,00 EUR bis über 30,00 EUR

Antragstellung:
Persönliche Anmeldung durch mindestens einen Verlobten

Unterlagen:

  • Abschrift des Familienbuches der Eltern
  • Abstammungsurkunde
  • Aufenthaltsbescheinigung des Einwohneramtes
  • Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift des Familienbuches der Vorehe
  • Nachweis der Auflösung jeder Ehe

(evt. weitere Unterlagen, die sich im Anmeldegespräch ergeben)

Ansprechpartner:

 

Weitere Informationen

Wohnbauplätze

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Steuern & Gebühren

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