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Erschließungsbeitrag

Wenn ein Grundstück, z. B. in einem Neubaugebiet, durch den Bau einer Straße erstmals Erschließungsvorteile erhält, ist nach dem Baugesetzbuch ein einmaliger Beitrag zur teilweisen Deckung der Kosten für den Bau dieser Erschließungsanlagen zu erheben. Die näheren Einzelheiten regelt die vom Gemeinderat beschlossene Erschließungsbeitragssatzung. Die Vorschriften zur Berechnung dieses Beitrags sind sehr komplex. Für weitergehende Informationen u. a. die Berechnungsgrundlage und der Beitrag steht Ihnen die Verwaltung gerne zur Verfügung.

Antragstellung:
Schriftlich, persönlich

Ansprechpartner:

 

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