Die Verwaltung nimmt Ihren Antrag entgegen und berät Sie. Bundeserziehungsgeld wird für maximal 2 Jahre gewährt, wobei für jedes Jahr ein separater Antrag zu stellen ist. Darüber hinaus kann in Baden-Württemberg im Anschluss an das Bundeserziehungsgeld ein Landeserziehungsgeld beantragt werden. Dabei werden die Familienverhältnisse zum Zeitpunkt der Antragstellung und die Einkommensgrenzen bei der Höhe der Leistung berücksichtigt.
Erziehungsgeld kann rückwirkend höchstens für 6 Monate vor Antragstellung gewährt werden. Reichen Sie daher Ihren Antrag rechtzeitig ein.
Über den Antrag entscheidet die L-Bank in Karlsruhe. Sie können den Antrag direkt dort stellen oder zur Weiterleitung im Rathaus Zeulenroda abgeben.
Antragstellung:
Mündlich, persönlich, schriftlich
Ansprechpartner:
Landratsamt Greiz
Jugendamt
Dr.-Rathenau-Platz / Weberstraße 1
07973 Greiz
Fon: 03661/876-375
Fax: 03661/876-222
info@landkreis-greiz.de
http://www.landkreis-greiz.de
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