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Familienbuch/Familienbuchabschrift

Seit 1.1.1958 wird bei jeder Eheschließung ein Familienbuch angelegt, das neben den Geburtsdaten der Ehegatten und den Daten ihrer Eheschließung auch ihren Ehenamen und die Namen der Eltern enthält. In dieses Familienbuch werden später auch die aus der Ehe hervorgegangenen Kinder eingetragen. Ebenso wird die Auflösung der Ehe durch Tod eines Ehegatten oder Scheidung vermerkt. Das Familienbuch wird immer am Heiratsort der Ehegatten geführt. Außerdem kann ein Familienbuch auch auf Antrag angelegt werden, wenn die Ehe im Ausland geschlossen worden ist und mindestens ein Ehegatte Deutscher ist.

Aus dem Familienbuch können jederzeit Abschriften beantragt und ausgestellt werden. Da das Familienbuch neben der Eheschließung der Ehegatten und ihrem Ehenamen auch die Geburten der aus der Ehe hervorgegangenen Kinder beweist, ist eine Abschrift aus dem Familienbuch (Fotokopie) für vielfältige Zwecke verwendbar! Die Gebühr für eine beglaubigte Abschrift beträgt zurzeit 8,00 EUR.

Antragstellung:
Persönlich oder schriftlich

Ansprechpartner:

 

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