Um für ein leibliches Kind, das nicht in der Stadt Zeulenroda-Triebes wohnhaft ist, die Eintragung eines halben Kinderfreibetrages in die Lohnsteuerkarte zu ermöglichen, benötigen Sie eine steuerliche Lebensbescheinigung der Wohnsitzgemeinde des Kindes, die Sie dort beantragen müssen.
Wenn Sie von ausländischen Rentenversicherungsträgern Renten erhalten, fordern diese regelmäßig Lebensbescheinigungen an.
Gebühren:
gebührenfrei
Antragstellung:
Persönlich, schriftlich
Ansprechpartner:
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