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Dienstleistungen

Reisepass

Für Ihren Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses müssen Sie persönlich zum Passamt kommen. Für Antragsteller, die das 26. Lebensjahr vollendet haben, wird der Reisepass für die Dauer von 10 Jahren ausgestellt. Für jüngere Antragsteller beträgt die Gültigkeitsdauer des Passes 5 Jahre. Ein vorläufiger Pass, der in Eilfällen sofort ausgestellt werden kann, gilt maximal 1 Jahr.

Der Reisepass wird von der Bundesdruckerei gefertigt und kann nicht verlängert werden. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 3 Wochen. In den Wochen der Sommerzeit müssen Sie mit Verzögerungen rechnen.

Gebühren:

  • 59,00 EUR für Ausstellung an Personen, die das 
    26. Lebensjahr vollendet haben
  • 37,50 EUR für Personen, die noch nicht 26 Jahre alt sind
  • 26,00 EUR für einen vorläufigen Reisepass

Antragstellung:
Persönlich

Unterlagen:

  • Aktuelles Lichtbild (45 mm x 35 mm im Hochformat mit hellem Hintergrund)
  • Nachweis über Ihre Identität (z. B. alter Ausweis, Geburtsurkunde)

Ansprechpartner:

 

Weitere Informationen

Wohnbauplätze

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Steuern & Gebühren

Die Übersicht der Steuern & Gebühren finden Sie hier.

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