Wenn aufgrund eines besonderen Anlasses, z. B. bei einer Vereinsfeier, dem Tag der offenen Tür einer Firma usw., zum Verzehr an Ort und Stelle Speisen oder Getränke abgegeben werden, muss der Veranstalter eine Schankerlaubnis für den vorübergehenden Gaststättenbetrieb (Gestattung) einholen.
Gebühren:
Für die Erteilung einer Schankerlaubnis wird eine Gebühr von 30,00 EUR pro Tag und Anlass erhoben
Antragstellung:
Persönlich, schriftlich
Ansprechpartner:
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