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Dienstleistungen

Sperrzeitverkürzung

Nach den Bestimmungen der Gaststättenverordnung gelten in der Stadt Zeulenroda-Triebes folgende Sperrzeiten für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten

  • die Sperrzeit beginnt um 5.00 Uhr und endet um 6.00 Uhr
  • in der Nacht zum 1. Januar gibt es keine Sperrzeit
  • für Spielhallen beginnt die Sperrzeit an allen Tagen um 1.00 Uhr
  • im Freien (auch Festzelt) beginnt die Sperrzeit bereits um 22.00 Uhr

Gebühren:
15,00 EUR pro 1 Stunde Sperrzeitverkürzung

Antragstellung:
Persönlich, schriftlich

Ansprechpartner:

 

Weitere Informationen

Wohnbauplätze

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Steuern & Gebühren

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