Nach den Bestimmungen der Gaststättenverordnung gelten in der Stadt Zeulenroda-Triebes folgende Sperrzeiten für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten
Gebühren:
15,00 EUR pro 1 Stunde Sperrzeitverkürzung
Antragstellung:
Persönlich, schriftlich
Ansprechpartner:
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