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Dienstleistungen

Sterbefall

Der Tod eines Menschen muss der Verwaltung spätestens am folgenden Werktag angezeigt werden.

Anzeigepflichtig in nachstehender Reihenfolge sind:

  1. das Familienhaupt
  2. derjenige, in dessen Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
  3. jede Person, die bei dem Tode zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist

Die Sterbeurkunde erhalten Sie beim Standesbeamten des Ortes, wo die Person verstorben ist, nicht beim Standesamt des letzten Wohnsitzes.

Gebühren:
7,00 EUR Sterbeurkunde

Antragstellung:
Persönlich, telefonisch oder schriftlich

Unterlagen u. a.:

  • ärztlicher Totenschein
  • Personalausweis/Reisepass des Anzeigenden
  • Geburtsurkunde des/der Verstorbenen
  • Heiratsurkunde des/der Verstorbenen
  • Nachweis der Auflösung der Ehe (Tod oder Scheidung)

Ansprechpartner:

 

Weitere Informationen

Wohnbauplätze

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Steuern & Gebühren

Die Übersicht der Steuern & Gebühren finden Sie hier.

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