Der Tod eines Menschen muss der Verwaltung spätestens am folgenden Werktag angezeigt werden.
Anzeigepflichtig in nachstehender Reihenfolge sind:
Die Sterbeurkunde erhalten Sie beim Standesbeamten des Ortes, wo die Person verstorben ist, nicht beim Standesamt des letzten Wohnsitzes.
Gebühren:
7,00 EUR Sterbeurkunde
Antragstellung:
Persönlich, telefonisch oder schriftlich
Unterlagen u. a.:
Ansprechpartner:
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