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Dienstleistungen

Umzug - Hinweis

Für den Fall eines Umzuges haben wir hier eine Checkliste für Sie zusammengestellt, die Ihnen einen komprimierten Überblick darüber geben soll, an welche Behördengänge und sonstige organisatorischen Dinge Sie denken sollten

An-, Ab- und Ummeldungen bei der Meldebehörde
Wenn Sie innerhalb der Stadt Zeulenroda-Triebes umziehen, müssen Sie sich bei der Stadtverwaltung ummelden.

Sofern Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde nach Zeulenroda-Triebes ziehen, müssen Sie sich bei der Stadtverwaltung anmelden. Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland künftig keinen Wohnsitz mehr haben. Ansonsten informiert die Meldebehörde der Stadt oder Gemeinde in der Sie zugezogen sind die Stadt Zeulenroda nachdem Sie sich dort angemeldet haben.

Umschreibung des Kraftfahrzeugs
Bei einem Umzug müssen Sie Ihr Kraftfahrzeug umschreiben. Für die Umschreibung, Zulassung und Abmeldung von Kraftfahrzeugen ist im Landkreis Greiz das Landratsamt Greiz, Zulassungsbehörde, zuständig.

Strom-, Gas- und Wasserbezug
Bitte geben Sie die Änderungen beim jeweiligen Anbieter durch.

Abfallbeseitigung
Für die Abfallbeseitigung ist im Landkreis Greiz der Abfallwirtschaftszweckverband Ostthüringen zuständig. Meldungen eines Wohnungswechsels sind dort in der Regel jedoch nicht erforderlich.

Telefonanschluss
Bitte geben Sie die Änderungen beim jeweiligen Anbieter durch.

Kabelanschluss
Für Abmeldungen von Kabelanschlüssen ist Ihr Ansprechpartner die Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co. KG, Fon: 01805/233325 oder http://www.kabeldeutschland.de.

Rundfunk- und Fernsehgebühren
Auch die notwendigen Meldungen für Rundfunk- und Fernsehgebühren bei der GEZ können Sie online erledigen oder erhalten Sie bei Banken und Sparkassen.

Post
Damit Sie Ihre Post auch nach einem Umzug erhalten, sollten Sie einen Nachsendeantrag stellen. Hier bietet Ihnen auch die Post einen entsprechenden Online-Service an. Vergessen Sie übrigens nicht, gleich nach einem Umzug Ihren Briefkasten zu beschriften.

Kindergarten und Schule
Sofern Ihre Kinder einen Kindergarten besuchen, erfolgen An- und Abmeldungen direkt im Kindergarten.
Auch die An- und Abmeldung schulpflichtiger Kinder erfolgt direkt im Sekretariat der jeweiligen Schulen.

Weitere Mitteilungen
Je nach Ihren persönlichen Verhältnissen und Lebensgewohnheiten sind zahlreiche weitere Mitteilungen notwendig. Zu denken ist beispielsweise an Krankenkassen, Sozialleistungs- und Rentenversicherungsträger, Banken, Sparkassen, Bausparkassen, Versicherungen, Vereine und Zeitungsverlage, Amtsblatt.

 

Weitere Informationen

Wohnbauplätze

Wohnbauplätze der Stadt im Überblick sehen Sie hier.

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Steuern & Gebühren

Die Übersicht der Steuern & Gebühren finden Sie hier.

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