Zuständig für Fragen bei Aufnahme von Vaterschafts-anerkenntnissen und Ergänzung der Geburtseinträge aufgrund einer Vaterschaftsanerkennung ist das Standesamt.
Die Vaterschaftsanerkennung wird in der Regel beim Jugendamt oder beim Standesamt beurkundet; sie kann aber auch bei einem Notar beurkundet werden. Die Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung ist erforderlich. Die Vaterschaftsanerkennung kann bereits vor der Geburt des Kindes abgegeben werden.
Antragstellung:
Persönlich
Unterlagen z. B.:
Geburtsurkunde des Vaters, Geburtsurkunde des Kindes, gültiger Personalausweis oder Reisepass. Bei ausländischer Beteiligung können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Ansprechpartner:
(jedes Standesamt in Deutschland)
Standesamt Zeulenroda-Triebes
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