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Dienstleistungen

Vaterschaftsanerkennung

Zuständig für Fragen bei Aufnahme von Vaterschafts-anerkenntnissen und Ergänzung der Geburtseinträge aufgrund einer Vaterschaftsanerkennung ist das Standesamt.

Die Vaterschaftsanerkennung wird in der Regel beim Jugendamt oder beim Standesamt beurkundet; sie kann aber auch bei einem Notar beurkundet werden. Die Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung ist erforderlich. Die Vaterschaftsanerkennung kann bereits vor der Geburt des Kindes abgegeben werden.

Antragstellung:
Persönlich

Unterlagen z. B.:
Geburtsurkunde des Vaters, Geburtsurkunde des Kindes, gültiger Personalausweis oder Reisepass. Bei ausländischer Beteiligung können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Ansprechpartner:
(jedes Standesamt in Deutschland)

Standesamt Zeulenroda-Triebes

 

Weitere Informationen

Wohnbauplätze

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Steuern & Gebühren

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