Der Besitz von Waffen und Munition ist im Allgemeinen erlaubnispflichtig. Zuständig hierfür ist das Landratsamt Greiz, Ordnungsamt. Dort erhalten Sie auch Auskünfte zu den mit diesem Themenkreis zusammenhängenden Fragen.
Antragstellung:
Die Anträge sind direkt bei der zuständigen Behörde zu stellen. Zur Weiterleitung können Sie die Anträge aber auch auf der Verwaltung abgeben.
Ansprechpartner:
Landratsamt Greiz
Ordnungsamt - Untere Waffenbehörde
Dr.-Rathenau-Platz / Weberstraße 1
07973 Greiz
Fon: 03661/876-645
Fax: 03661/876-222
info@landkreis-greiz.de
http://www.landkreis-greiz.de
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