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Dienstleistungen

Waffenangelegenheiten

Der Besitz von Waffen und Munition ist im Allgemeinen erlaubnispflichtig. Zuständig hierfür ist das Landratsamt Greiz, Ordnungsamt. Dort erhalten Sie auch Auskünfte zu den mit diesem Themenkreis zusammenhängenden Fragen.

Antragstellung:
Die Anträge sind direkt bei der zuständigen Behörde zu stellen. Zur Weiterleitung können Sie die Anträge aber auch auf der Verwaltung abgeben.

Ansprechpartner:
Landratsamt Greiz
Ordnungsamt - Untere Waffenbehörde
Dr.-Rathenau-Platz / Weberstraße 1
07973 Greiz
Fon: 03661/876-645
Fax: 03661/876-222
info@landkreis-greiz.de
http://www.landkreis-greiz.de

 

Weitere Informationen

Wohnbauplätze

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Steuern & Gebühren

Die Übersicht der Steuern & Gebühren finden Sie hier.

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